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Die Unternehmens-IT in Abhängigkeit von MaRisk und BAIT

Thomas Deppisch

Thomas Deppisch ist seit über 20 Jahren als Leiter von IT-Projekten in der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbranche tätig und kennt die Anforderungen an die IT, die durch die Regulatorik entstehen.

Alle Beiträge des Autors

Relevante Gesetzte und Verordnungen im Finanz- und Versicherungsumfeld

Zunächst wollen wir uns kurz die hier relevanten Gesetze und Verordnungen ins Gedächtnis rufen, um dann zu evaluieren, wie diese zusammenhängen und sich auf die Unternehmens-IT auswirken.

Kreditwesengesetz (KWG)

Der Zweck des KWG besteht in der Marktregulierung und Marktordnung des Kreditwesens. Die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft soll gewährleistet und Gläubiger von Kreditinstituten sollen vor dem Verlust ihrer Einlagen geschützt werden.

KWG

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Die MaRisk sind ein Instrument der BaFin zur Ausgestaltung des Risikomanagements und verwandter Bereiche bei deutschen Finanzinstituten und Versicherungen.

Die MaRisk sind im Rundschreiben 09/2017 (BA) vom 27.10.2017 festgehalten.

MaRisk

Als Zusatzinformation ist die Anlage 1: Erläuterungen zu den MaRisk in der Fassung vom 27.10.2017 angehängt.

Anlage 1

Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT)

Die Verwaltungsanweisungen in den BAIT richten sich an die sichere technisch-organisatorische Ausgestaltung der IT-Systeme der dazu gehörenden Geschäftsprozesse und der IT-Governance.

Die BAIT sind im BaFin-Rundschreiben 10/2017 (BA) in der Fassung vom 14.09.2018 erläutert.

BAIT

Wie hängen die MaRisk und die BAIT zusammen?

Das Kreditwesengesetz (KWG) gibt im §25a Absatz 1 vor, wie ein Institut angemessen personell und technisch-organisatorisch ausgestattet sein muss. Weiterhin ist festgelegt, dass ein angemessenes Notfallkonzept bzw. Risikomanagement - insbesondere für IT-Systeme - vorliegen muss. Die Ausgestaltung des Risikomanagements hängt dabei von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit ab.

Im KWG §25b finden sich Vorgaben zur Auslagerung von Aktivitäten und von Prozessen. Diese Festlegungen und Vorgaben werden zum einen in der MaRisk, zum anderen in den BAIT beschrieben und konkretisiert:

KWG §25, MaRisk, BAIT, Grafik

Die MaRisk gibt ihrerseits wiederum Anweisungen vor, die für die Unternehmens-IT gelten.
Die BAIT spannt einen Rahmen, der ebenfalls die Vorgabe für die Ausgestaltung der Unternehmens-IT ist.

Es stellt sich die Frage, wie sich die durchaus umfangreichen Regelungen der MaRisk auf die IT von Finanzinstituten auswirken und was dabei zu beachten ist. Dabei sollen die MaRisk, die sich auf Kreditinstitute bezieht, betrachtet werden.

Die MaRisk untergliedert sich in einen „Allgemeinen Teil“ (Modul AT) und in einen „Besonderen Teil“ (Modul BT). Des Weiteren werden in den MaRisk Vorgaben zur internen Revision getätigt. Die beiden Module und die Abhängigkeit der Unternehmens-IT von diesen sollen im Folgenden getrennt voneinander betrachtet werden.

Inwieweit ist die IT von der MaRisk (Modul AT) betroffen?

Bezüglich des allgemeinen Teils der MaRisk ist die IT wie folgt betroffen:

Expertentipp:
Die MaRisk wirkt sich in der IT nicht nur auf ein einzelnes Thema aus, sondern berührt viele Themengebiete, wie z.B. das Vorgehensmodell, die Projektakte, das Risikomanagement, die Anforderungsermittlung und das Testmanagement.

Expertentipp:
Dokumentieren Sie, welche Aspekte der MaRisk durch welche IT-Maßnahmen abgedeckt werden. Damit behalten Sie die Übersicht und können im Falle einer Prüfung durch die BaFin kurzfristig Auskunft geben.

Expertentipp:
Erklären Sie Ihren Mitarbeitern, wie wichtig die Einhaltung der MaRisk ist und was geschehen könnte, wenn unzureichende Umsetzungen vorliegen. Die Informationsweitergabe an die Mitarbeiter kann in der Form von Präsenz-Schulungen oder durch das Bereitstellen von Online Learning-Einheiten geschehen. Sinnvoll ist es dabei, sich die Teilnahme bzw. das Durcharbeiten von den Mitarbeitern bestätigen zu lassen.

Expertentipp:
Die BaFin publiziert monatlich das BaFinJournal. Dieses enthält Fachartikel, Interviews und erklärende Darstellungen. Damit sind Sie auf dem Laufenden und bekommen Erläuterungen, die helfen, die komplexen Themen besser zu verstehen.

Alle Ausgaben des BaFinJournals

Inwieweit ist die IT von der MaRisk (Modul BT) betroffen?

Die MaRisk untergliedert sich in einen allgemeinen Teil („Modul AT“) und in einen besonderen Teil („Modul BT“). Hier betrachten wir das Modul BT:

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